Änderungen bei Vermietungseinkünften

Für Privatpersonen

Änderungen bei der steuerlichen Überschussermittlung bei Vermietungseinkünften ab 2023

23. Februar 2024

Die Finanzverwaltung setzt mit den Erklärungsformularen für den Veranlagungszeitraum 2023 signifikante Änderungen bei der steuerlichen Überschussermittlung von Vermietungseinkünften durch. Diese betrifft insbesondere die Art und Weise, wie Vermieter ihre Mieteinnahmen und die damit verbundenen Nebenkosten in ihrer Steuererklärung angeben müssen. Um Ihnen einen Überblick über die anstehenden Änderungen zu geben und Sie optimal auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammenfassen.

Die bisherige Praxis

Bislang war es üblich und mit Duldung der Finanzämter möglich, dass die Mieteinnahmen netto, das heißt ohne die umgelegten Nebenkosten, erklärt wurden. Die Umlagen wurden sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben als „durchlaufende Posten“ behandelt und somit in der Steuererklärung außer Acht gelassen.

Die Neuregelung ab 2023

Mit Beginn des Veranlagungszeitraums 2023 ändert sich diese Praxis grundlegend. Die Finanzverwaltung fordert nun, dass sowohl die Netto-Miete als auch alle umgelegten Nebenkosten als Einnahmen deklariert werden müssen. Dies schließt sowohl die monatlichen Abschlagszahlungen für Nebenkosten als auch eventuelle Nachzahlungen oder Erstattungen aus der Jahresnebenkostenabrechnung mit ein. Auf der Ausgabenseite sind alle Zahlungen für Nebenkosten, die an Versorger und Dienstleister geleistet werden, als Werbungskosten anzugeben.

Was bedeutet das für Vermieter?

Diese Änderung führt zu einer detaillierteren Erfassung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben bezüglich der Vermietungstätigkeit. Für Sie als Vermieter bedeutet das vor allem einen erhöhten administrativen Aufwand, da alle Nebenkosten und – zur richtigen zeitlichen Zuordnung zum Veranlagungsjahr – ebenfalls die zugehörigen Zahlungen erfasst und in der Steuererklärung angegeben werden müssen.

Die wichtigsten Nebenkosten im Überblick

Um Ihnen die Anpassung an die neuen Vorgaben zu erleichtern, haben wir eine Liste der wichtigsten Nebenkosten zusammengestellt, die Sie nun in der Steuererklärung berücksichtigen sollten:

  • Grundsteuer
  • Wasserversorgung
  • Abwasser
  • Müllabfuhr
  • Straßenreinigung
  • Hausmeisterdienste
  • Gebäudeversicherung
  • Heizkosten
  • Warmwasseraufbereitung
  • Aufzug
  • Gartenpflege
  • Beleuchtung
  • Schornsteinfeger
  • Reinigung

Fazit

Die Änderungen in der steuerlichen Überschussermittlung von Vermietungseinkünften erfordert nun eine sorgfältige Vorbereitung und Anpassung Ihrer bisherigen Praxis. Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der detaillierten Erfassung aller relevanten Einnahmen und Ausgaben zu beginnen und stehen Ihnen gerne für Fragen und zur Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zur Verfügung.

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Tobias Hagemeyer

Steuerberater und Rechtsanwalt

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