Für Privatpersonen
Wahl der Steuerklassen
In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. Die Steuerklasse I ist für alleinstehende Arbeitnehmer vorgesehen. Alleinstehende mit Kind können die Steuerklasse II wählen und so den Alleinerziehendenentlastungsbetrag und Kinderfreibeträge schon unterjährig geltend zu machen, wenn niemand sonst für den Kindesunterhalt aufkommt und man nur mit den Kindern zusammenwohnt.
Ehepaare, bei denen ein Partner arbeitet, der andere aber nicht oder nur in ganz geringem Umfang angestellt ist, wählen die Steuerklassenkombination III und V. Dabei wird der doppelte Grundfreibetrag bei der Steuerklasse III berücksichtigt. Daher Sind die Abzüge bei den Einkünften, die über die Steuerklasse V abgerechnet werden, vergleichsweise hoch. Je mehr der Ehegatte mit der Steuerklasse V verdient, umso wahrscheinlicher wird es, dass im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine Steuernahzahlung zu erwarten ist. Als Faustregel gilt, dass der weniger verdienende Ehegatte nicht mehr als 40 % zum Gesamteinkommen beitragen darf. Andernfalls wird zu viel Lohnsteuer abgezogen.
Verdienen beide Ehegatten annähernd gleich viel, sollte die Steuerklassenkombination IV und IV gewählt werden.
Nicht relevant ist die Steuerklasse für Einkünfte, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, also:
- Renteneinkünfte
- Vermietungseinkünfte
- gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte
Fazit:
Die Wahl der Steuerklasse entscheidet darüber, wieviel Lohnsteuer unterjährig vom Arbeitgeber einzubehalten ist. Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Eine „ungünstige“ Steuerklassenwahl wird über die Einkommensteuererklärung neutralisiert. Zwei Ehepaare, von denen eines die Steuerklassenkomination III und V und das andere die Kombination IV und IV gewählt hat, zahlen bei gleichen Einkünften und gleichen steuerlichen Verhältnissen nach Abgabe der Einkommensteuererklärung die gleiche Einkommensteuer unter Anrechnung der jeweils bereits geleisteten Lohnsteuer.
Gerne stellen wir für Sie die erforderlichen Anträge zur Wahl der Steuerklasse und führen für Sie Vergleichsberechnungen durch.
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Kathrin Berkemeier
Steuerfachangestellte
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