Fördermittelberatung

Für Unternehmen

Fördermittelberatung

Für viele Ihrer Vorhaben stehen staatliche Förderprogramme bereit, die finanzielle Unterstützung in Form von Subventionen bieten. Die Teilnahme an diesen speziellen Förderprogrammen ist in der Regel an unternehmensseitige Prüfkriterien geknüpft.

Unternehmensseitige Prüfkriterien

Typische unternehmensseitige Prüfkriterien sind:

  • Umsatz
  • Bilanzsumme
  • Gesellschaftsform
  • Mitarbeiterzahl
  • Ort der Vorhabensumsetzung (z.B. Bundesland)
  • Vorhandene Ressourcen im Unternehmen

Bedingungen jeweiliger Förderprogramme

Typische Eingrenzungen in Förderprogrammen sind:

  • Thematische Eingrenzung (z.B. Digitalisierung, Maschinen, Anlagen, Immobilien, Personal)
  • Art der unterstützten Leistung (z.B. Beratung, Entwicklung, Anschaffung)
  • Zeitliche Eingrenzungen (z.B. Beantragungszeitraum, Projektlaufzeit)
  • Auswirkungsgrade des Vorhabens (z.B. auf das Unternehmen oder den Markt)

Neben der strikten Einhaltung der vorgegebenen Bedingungen ist die Voraussetzung in jedem Förderprogramm, dass das Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Der Bescheid des Fördermittelträgers ist abzuwarten und erst anschließend mit dem Vorhaben zu beginnen. Ein Verstoß gegen diese Bedingung gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und führt unumgänglich zum Verlust der Unterstützung und Rückzahlung bereits geleisteter Subventionszahlungen.

Fördermittelprogramme bedeuten für den Antragssteller in jedem Fall einen bestimmten Grad an Mitwirkung, der von Programm zu Programm unterschiedlich ausfällt. Die Beantragung von Förderprogrammen beinhaltet neben der Einreichung geforderter Belege (z.B. Jahresabschlüsse oder Registerauszüge) in der Regel eine Vorhabensbeschreibung. In dieser wird das geplante Projekt schlüssig dargelegt und begründet, warum das Vorhaben förderwürdig ist.

Bei einigen Förderprogrammen ist es während der Projektlaufzeit erforderlich Zwischenberichte und Stundenzettel einzureichen. Nach Projektabschluss ist in jedem Fall ein Abschlussbericht vorzulegen, der den Projektverlauf sowie das Ergebnis vorstellt. Je nach Förderprogramm ist die Auszahlung der Fördersumme an diese Berichte geknüpft.

Arten von Förderprogrammen

  • Nicht rückzahlbare Zuschüsse
  • Kredite (z.B. KfW, Landesbanken)
  • Bürgschaften

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung, ob Sie und Ihr Vorhaben für ein Förderprogramm in Frage kommen. Außerdem legen wir Ihnen dar, ob die Inanspruchnahme eines Förderprogramms für Sie sinnvoll ist. Gerade an dieser Stelle ist zu diskutieren, ob der oftmals sehr lange Entscheidungszeitraum auf Seiten des Projektträgers abgewartet werden soll oder sich hieraus ein Nachteil für Sie ergibt, der schwerer wiegt als die Förderung Ihres Vorhabens. Wenn Sie sich für die Inanspruchnahme eines Förderprogramms entscheiden, unterstützen wir Sie während der Projektlaufzeit, stellen Unterlagen zusammen und formulieren je nach Programm Zwischen- und Abschlussberichte für Sie.

Wir unterstützen Sie bei:

  • Auswahl passender Förderprogramme
  • Zusammenstellung notwendiger Unterlagen
  • Antragstellung
  • Kommunikation mit Projektträgern
  • Erstellung von Zwischen- und Abschlussberichten

Dies kann nur einen Ausschnitt der Leistungen von uns darstellen und muss im Einzelfall bewertet werden.

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Tobias Hagemeyer

Steuerberater und Rechtsanwalt

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Cord Lindemann

Steuerberater

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