Honorar

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Honorar

Die Steuerberatervergütungsverordnung und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz dienen nach dem Willen des Gesetzgebers vor allem dem Verbraucherschutz. Sie sorgen für Transparenz, da sie festschreibt, wie das Honorar für jede einzeln bezeichnete Leistung zu ermitteln ist. Da alle Einzelleistungen in der Rechnung aufgeführt werden müssen, kann der Mandant deutlich ersehen, welche Arbeitsleistungen der Steuerberater oder Rechtsanwalt erbracht hat und wie sich das Gesamthonorar zusammensetzt.

In welchen Fällen gilt die Vergütungsverordnung für Steuerberater?

Die Steuerberatervergütungsverordnung bezieht sich auf die Steuerberatung im engeren Sinne. Was dazu gehört ist in § 33 des Steuerberatungsgesetzes eindeutig geregelt. Dies sind die Beratung und Vertretung in Steuersachen, die Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und die Hilfeleistungen bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten. Weitere Leistungen des Steuerberaters können zum Beispiel die Tätigkeit als Gutachter, Sachverständiger, Treuhänder oder Testamentsvollstrecker und auch die betriebswirtschaftliche Beratung sein. Für diese so genannten „vereinbare Tätigkeiten“ gibt es teilweise spezielle gesetzliche Regelungen, teilweise müssen diese Leistungen individuell vereinbart werden.

In welchen Fällen gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz?

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht vor, dass der beauftragte Rechtsanwalt entweder nach den im Gesetz vorgesehenen Tabellenbeträgen oder auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung bezahlt wird.

Hat der Rechtsanwalt mit dem Mandanten keine konkrete Vereinbarung geschlossen, richtet sich die Höhe der Gebühren in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen nach dem wirtschaflichten Wert der Angelegenheit, dem sogenannten „Streitwert“ oder auch „Gegenstandswert“. Der wirtschaftfliche Wert der Angelegenheit erschließt sich nicht immer eindeutig und nachvollziehbar. In bestimmten Konstellationen (z.B. bei einem Arbeitsverhältnis oder bei einer Scheidung) sind daher teils von der Gesetzgebung, aber auch von der Rechtsprechung bestimmte Werte vorgegeben. So ist bei einer Scheidung von einem Gegenstandswert von 3 Nettomonatsgehältern beider Ehepartner auszugehen, bei einem Streit um ein Arbeitszeugnis beispielsweise von einem Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers.

Wie wird die Vergütung berechnet – welche Kriterien gelten für die Ermittlung der Gebühren?

Grundsätzlich richten sich die zu errechnenden Gebühren nach fünf Kriterien:

  • der Bedeutung der Angelegenheit des steuerlichen Vorganges
  • dem Umfang der zu erledigenden Arbeiten und
  • der Schwierigkeit der zu bewältigenden Aufgaben und
  • den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Mandanten
  • das Haftungsrisiko des Steuerberaters/Rechtsanwalts

Bei Leistungen des Steuerberaters wird dies über die sogenannten 10tel-Werte ermittelt.

Für die Berechnung der Vergütung des Rechtsanwalts werden die vorgenannten Kriterien bei der Ermittlung des Gegenstandswertes und der Gebühr herangezogen.

Neben den Gebühren hat ein Steuerberater/Rechtsanwalt auch Anspruch auf Auslagenersatz. Das sind vor allem Entgelte für Porto- und Telekommunikationsdienstleistungen z.B. Auslagen für umfangreiche Schreibarbeiten und eventuell erforderliche Reisekosten.