Scheidung

Für Privatpersonen

Scheidung

Wenn die Ehe nicht fortgeführt werden soll, unterstützen wir Sie im Scheidungsverfahren. Oft hört man von hohen Kosten, die mit dem Scheidungsverfahren für Gericht und Anwälte einhergehen. Die betrifft aber in der Regel Rosenkriege. Einvernehmliche Scheidungen können relativ schnell und kostengünstig durchgeführt werden.

Im Scheidungsverfahren regeln wir für Sie:

Zugewinnausgleich

Die Zugewinngemeinschaft gilt, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ab dem Tag der Eheschließung. Sie endet an dem Tag, an dem der Ehescheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt wird. Wenn ein Ehepartner während dieser Zeit einen höheren Vermögenszuwachs erzielt hat, wird dieser im Scheidungsfall ausgeglichen. Man schaut sich also bei jedem Ehegatten an, was an Vermögen am Tag der Eheschließung vorhanden war und zieht ggf. die Schulden ab (sog. Anfangsvermögen). Dann ermittelt man, was bei beiden Ehegatten im Zeitpunkt der Scheidung vorhanden ist abzüglich der ggf. vorhandenen Schulden (sog. Endvermögen). Wer nach dieser Rechnung mehr Vermögen während der Ehe hinzuerworben hat, muss die Hälfte der Differenz zwischen seinem Zugewinn und dem Zugewinn seines Ehepartners ausgleichen.

Rente / Versorgungsausgleich

Bei der Scheidung wird nicht nur Vermögen, sondern auch die Rentenansprüche aufgeteilt. Diese werden von den Familiengerichten berechnet und vom Rechtsanwalt überprüft. Beide Ehegatten müssen die Hälfte der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften (Renten, Pensionen Leistungen aus Versorgungswerken und betrieblichen Altersversorgungen) auf den anderen Ehegatten übertragen.

Trennungsunterhalt, Nachehelicher Unterhalt

Für die Zeit zwischen der Trennung von Eheleuten bis zur rechtskräftigen Scheidung kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Nach der Scheidung können ebenfalls Unterhaltsansprüche bestehen. Diese werden wir im Scheidungsverfahren für Sie einfordern und in der Folgezeit durchsetzen.

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Tobias Hagemeyer

Steuerberater und Rechtsanwalt

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